Jede Stimme zählt!
Konkret fordert die Petition, dass Einrichtungen wie Bänke und Schutzhütten künftig als waldtypische Gefahren anerkannt werden. Dadurch sollen Waldeigentümer und -pächter nicht länger für Schäden haftbar gemacht werden, die etwa durch herabfallende Äste im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen entstehen. Stattdessen soll die Verkehrssicherungspflicht beim jeweiligen Betreiber liegen – zum Beispiel bei einem Verein, einer Kommune oder einem Naturpark – geregelt über einen Gestattungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer.
Zudem fordern die Initiatoren ein sofortiges Moratorium für den Rückbau bestehender Infrastruktur im Wald, bis eine gesetzliche Neuregelung in Kraft tritt. Bänke, Wanderhütten und Informationstafeln sind aus Sicht des Schwarzwaldvereins essenzielle Bestandteile einer sicheren und attraktiven Waldnutzung. Sie bieten Orientierung, Schutz und Erholung – besonders für ältere Menschen, Familien, Wandernde und naturinteressierte Gruppen.
Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2024 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die rechtliche Situation neu ordnen und den genannten Missstand beheben soll. Vorgesehen ist, dass Schäden im Bereich der Erholungsinfrastruktur künftig als Teil des allgemeinen Lebensrisikos bei der Walderholung gelten. Dies würde sowohl Grundstückseigentümer als auch Betreiber entlasten.
Der Schwarzwaldverein Oberkirch appelliert daher an die Bundesregierung, diesen Entwurf zügig umzusetzen. Nur so kann die notwendige Rechtssicherheit geschaffen, das Ehrenamt gestärkt und die Erholungsfunktion des Waldes für alle Menschen langfristig gesichert werden. Die Petition kann online unterzeichnet werden unter: https://www.openpetition.de/petition/online/baenke-schutzhuetten-und-informationstafeln-muessen-in-den-waeldern-erhalten-bleiben?


